Bestellschein zur
kostenpflichtigen Bestellung
Von hier gelangen Sie zur
Kasse. Sie geben Ihre Kontaktdaten ein und den
Zahlungswunsch. Erst zum Abschluss der Bestellung
klicken Sie den Button "kostenplichtig
bestellen". Warum das etwas umständlich
formuliert ist wird nachfolgend erklärt.
Mit dem neuen Gesetz, welches
am 16. Mai 2012 in BGBl. 2012, S. 1084 verkündet
wurde, wird § 312g BGB um 3 Absätze erweitert.
Es wird Shopbetreibern darin sowohl die
Beschriftung des Bestell-Buttons vorgegeben als
auch neue Informationspflichten auferlegt.
Im Klartext, Shopbetreiber sind verpflichtet klar
zu machen das Sie die Artikel nicht geschenkt
bekommen sondern dafür bezahlen müssen. Deshalb
muss überall "kostenpflichtig"
hinzugefügt werden da es Ihnen als Kunde
ansonsten nicht klar ist das die Artikel bezahlt
werden müssen. Das ist kein Scherz sondern
deutsches Gesetz.
Ihr Bestellschein hält alle Artikel fest, die
Sie beim 'Bummeln' in unserem Shop vorgemerkt
haben. Von hier aus können Sie jederzeit Art und
Umfang eines Artikels ändern, oder einzelne
Artikel bzw. den gesamten Bestellschein löschen.
Benutzen Sie den Button Zur Kasse,
um Ihre, am Ende, kostenpflichtige Bestellung
fortzuführen!
Bitte beachten
Sie auch unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
|